Nachdem das Kentucky Consular Center (KCC) das DS-260-Antragsformular für Sie und Ihre begleitenden Familienmitglieder erhalten und bearbeitet hat, bekommen Sie Anweisungen, wie Sie die erforderlichen Dokumente einreichen müssen. Ihr Interview wird erst dann geplant, wenn Sie gescannte Kopien aller erforderlichen Belege gemäß den nachstehenden Richtlinien eingereicht haben.

Wenn Sie ein bestimmtes Dokument nicht vorliegen haben, senden Sie eine Erklärung, warum Sie das Dokument fehlt als Anlage im .jpeg oder .pdf Format an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit Ihrer Fallnummer in der Betreffzeile. Die Originaldokumente müssen Sie zu Ihrem Gespräch mit dem Konsularbeamten mitbringen. Es wird dringend empfohlen, dass Sie Ihre Dokumente frühzeitig einreichen.

Der Antragsteller und jedes Familienmitglied, das den Antragsteller in die Vereinigten Staaten begleitet, müssen gescannte Kopien und alle erforderlichen Übersetzungen von Originaldokumenten oder beglaubigten Kopien der unten aufgeführten Dokumente von einer zuständigen Stelle, Behörde oder ausstellenden Stelle in Ihrem Land einreichen. Sie müssen die Originaldokumente zusammen mit den erforderlichen Übersetzungen zu Ihrem Visuminterview bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat mitbringen.

Urkunden

Überprüfen Sie die folgenden Informationen, um festzustellen, welche Dokumente Sie benötigen. KCC sendet Ihnen Anweisungen, wie Sie die Dokumente und alle erforderlichen Übersetzungen scannen und per E-Mail versenden können, nachdem Sie einen gültigen DS-260-Antrag für Sie und alle begleitenden Familienmitglieder eingereicht haben. Ihr Visa-Interview-Termin wird erst dann vereinbart, wenn KCC alle erforderlichen Belege erhalten und überprüft hat. Sie nehmen Originaldokumente zu Ihrem Interviewtermin bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat mit.

Hinweis:

Senden Sie keines dieser Dokumente an das Kentucky Consular Center. Alle Papierdokumente oder Korrespondenz, die an das KCC geschickt werden, werden vernichtet. 

Geburtsurkunden

Jeder Antragsteller muss eine Geburtsurkunde vorlegen, die vom offiziellen Verwalter der Geburtsunterlagen im Geburtsland ausgestellt wurde und das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie die Abstammung des Antragstellers auf der Grundlage der ursprünglichen Geburtsregistrierung enthält.

Wichtiger Hinweis: Sie müssen eine Original-Geburtsurkunde einreichen. Kurze Geburtsurkunden werden nicht akzeptiert.

Die Urkunde muss Folgendes enthalten:

  • Geburtsdatum der Person;
  • Geburtsort der Person;
  • Namen beider Elternteile; und
  • Anmerkung der zuständigen Behörde, aus der hervorgeht, dass es sich um einen Auszug aus den offiziellen Aufzeichnungen handelt.

Nicht verfügbare Geburtsurkunden: Einige Geburtsunterlagen sind möglicherweise nicht erhältlich, zum Beispiel:

  • Die Geburt des Antragstellers wurde nie offiziell erfasst.
  • Die Geburtsunterlagen des Antragstellers wurden vernichtet.
  • Die zuständige Regierungsbehörde wird keine ausstellen.

In diesen Fällen holen Sie bitte eine beglaubigte Erklärung der zuständigen Regierungsbehörde ein, aus der hervorgeht, warum die Geburtsurkunde des Antragstellers nicht verfügbar ist. Mit der beglaubigten Erklärung muss der Antragsteller Sekundärnachweise vorlegen. Zum Beispiel:

  • Eine Taufurkunde, die das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie die Namen beider Elternteile enthält (vorausgesetzt, die Taufe fand kurz nach der Geburt statt).
  • Eine Adoptionsurkunde für ein adoptiertes Kind.
  • Eine eidesstattliche Erklärung eines nahen Verwandten, vorzugsweise der Mutter des Antragstellers, unter Angabe des Geburtsdatums und -orts, der Namen beider Elternteile und des Mädchennamens der Mutter.
    Hinweis: Eine eidesstattliche Versicherung muss vor einem Beamten abgelegt werden, der befugt ist, Eide oder entgegenzunehmen.
Gerichts- und Gefängnisakten

Antragsteller, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, müssen eine beglaubigte Kopie jeder Gerichtsakte und jeder Gefängnisakte einreichen, unabhängig davon, ob sie später von einer Amnestie, Begnadigung oder einem anderen Gnadenakt profitiert haben. Gerichtsakten sollten Folgendes enthalten:

  • Vollständige Informationen über den Umstand der Straftat, derentwegen der der Antragsteller verurteilt wurde
  • Die Entscheidung über den Fall, einschließlich der verhängten Strafe oder sonstigen Strafe oder Geldbuße.
Militärakten

Personen, die in den Streitkräften eines Landes gedient haben, müssen eine Kopie ihrer Militärakten vorlegen.

Hinweis: Militärische Aufzeichnungen aus bestimmten Ländern sind nicht verfügbar. Genauere Informationen finden Sie online auf der Webseite Reziprozität nach Land.

Führungszeugnis

Jeder Antragsteller für ein Visum, der mindestens 16 Jahre alt ist, muss ein Führungszeugnis im Original vorlegen. Das Führungszeugnis muss

  • die gesamte Dauer des Aufenthalts des Antragstellers in diesem Gebiet abdecken,
  • von der zuständigen Behörde ausgestellt werden,
  • alle Verhaftungen, den Grund für die Verhaftung(en) und die Verfügungen für jeden Fall, über den es Aufzeichnungen gibt, enthalten.

Wie erhalte ich ein polizeiliches Zeugnis?

Das Führungszeugnis können Sie persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

Hinweis: Gegenwärtige und ehemalige Einwohner der Vereinigten Staaten müssen KEINE US-Polizeizertifikate einreichen.

Wichtig: Führungszeugnisse laufen nach zwei Jahren ab, es sei denn, die Bescheinigung wurde aus Ihrem vorherigen Wohnsitzland ausgestellt und Sie sind seit Ausstellung des Führungszeugnisses nicht dorthin zurückgekehrt. Wenn zum Zeitpunkt Ihres Interviews die folgenden drei Punkte alle zutreffend sind, müssen Sie ein neues Führungszeugnis zu Ihrem Visuminterview mitbringen:

  • Sie sind älter als 16 Jahre;
  • Das Führungszeugnis wurde vor mehr als zwei Jahren erhalten; und
  • Sie leben noch in dem Land, das das Zertifikat ausgestellt hat.

Länderspezifische Richtlinien zum Erhalt eines Führungszeugnisses finden Sie im Abschnitt Länderdokumente unter Reciprocity by Country.

Nicht erhältliche Führungszeugnisse

Wenn Ihr Führungszeugnis gemäß den oben genannten länderspezifischen Richtlinien nicht verfügbar ist, müssen Sie keines einreichen. Wenn Sie aus einem anderen Grund kein Führungszeugnis erhalten können, reichen Sie bitte eine schriftliche Erklärung ein, wenn Sie Ihre anderen Dokumente einreichen.

Fotokopie des Biometrischen Reisepasses

Sie und jedes Familienmitglied, das mit Ihnen einwandert, müssen eine Fotokopie der biometrischen Datenseite eines aktuell gültigen Reisepasses einreichen. Die Seite mit den biometrischen Daten ist die Seite mit Ihrem Foto, Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum und Ihrem Geburtsort.

  • Senden Sie eine Fotokopie Ihrer biografischen Datenseite an das KCC.
  • Bringen Sie Ihren Originalreisepass sowie eine Fotokopie der biografischen Datenseite zu Ihrem Visuminterview bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat mit.

Wichtig: Senden Sie Ihren Originalreisepass nicht an das KCC. Sie benötigen dieses Dokument für die Reise.


Quelle: travel.state.gov

   
 
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