Religiöse Arbeiter sind Personen, die von einer anerkannten Einrichtung dazu autorisiert worden sind, religiöse Zeremonien durchzuführen sowie andere Aufgaben auszuführen, die vom Klerus der jeweiligen Religion normalerweise wahrgenommen werden, sowie Arbeiter, welche religiöse Berufe bzw. Beschäftigungen ausüben. 

Das U.S.-Einwanderungsgesetz sieht eine Nicht-Einwanderungs-Visumskategorie „R“ vor für Ausländer, die in den USA eine Arbeit in religiöser Kapazität aufnehmen möchten.

R Visa für religiöse Berufe

Das R-Visum ist für Geistliche einer Religion und Vollzeitkräfte in religiösen Berufen. Die Anforderungen für das R-Visum sind ausdrücklich bestimmt. Diese Visakategorie ist für viele Besucher, obwohl Ihre Reise in die USA für eine religiöse Tätigkeit geplant ist, nicht geeignet. Besucher, die sich nicht für ein R-Visum qualifizieren, könnten jedoch möglicherweise für ein B1/B2 Visum (Geschäfts- und Urlaubsreisen) qualifiziert sein.

  • Sie müssen ein Mitglied einer religiösen Glaubensgemeinschaft sein, die als "bona fide" nichtprofitorientierte religiöse Organisation in den Vereinigten Staaten anerkannt ist.
  • Ihre Glaubensgemeinschaft und die damit verbundenen Einrichtungen müssen entweder von der Steuer befreit sein oder die Voraussetzungen für einen Steuerbefreiungsstatus erfüllen.
  • Sie müssen außerdem folgende Kriterien erfüllen:
    1. Sie sind bereits während den zwei Jahren direkt vor Ihrem Visumantrag ein Mitglied Ihrer Glaubensgemeinschaft gewesen
    2. Sie beabsichtigen, als Pfarrer Ihrer Glaubensgemeinschaft oder in einem religiösen Beruf oder einer religiösen Beschäftigung für eine "bona fide" nichtprofitorientierte religiöse Organisation (oder einer mit dieser verbundenen, steuerbefreiten Einrichtung) tätig zu sein
    3. Sie hatten Ihren Wohnsitz und physischen Aufenthalt während des gesamten Vorjahres außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, wenn Sie bereits zuvor fünf Jahre in dieser Kategorie gewesen sind.

Es ist für Sie keine Voraussetzung, über einen Wohnsitz im Ausland zu verfügen, den Sie nicht beabsichtigen, zu verlassen. Sie müssen jedoch die Absicht haben, die Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Ende Ihres gesetzlichen Aufenthaltes zu verlassen, und es dürfen keine Indizien vorliegen, welche das Gegenteil beweisen würden.

Petitionen

Ihr potentieller Arbeitgeber muss das Formular I-129, Antrag auf Ausstellung eines Nichteinwanderungsvisums für Beschäftigte, bei der amerikanischen Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) einreichen. Für nähere Informationen über die Einreichung von Formular I-129 sowie die diesbezüglichen Voraussetzungen, sehen Sie bitte die Internetseite für R-1 von USCIS.

Hinweis: Die Petition sollte von potentiellen Arbeitgebern so bald wie möglich (jedoch frühestens 6 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses) eingereicht werden, um einen angemessenen Zeitraum für die Bearbeitung der Petition und des daraus hervorgehenden Visumantrags zu erlauben.

Ihre Petition, Formular I-129, muss zunächst genehmigt werden, bevor Sie bei einer US-Botschaft bzw. einem US-Konsulat ein Arbeitsvisum beantragen können. Wenn Ihre Petition genehmigt wird, erhält Ihr Arbeitgeber oder Vertreter eine Benachrichtigung in Form des Formulars I-797 ("Notice of Action"), durch die Sie über die Genehmigung Ihrer Petition informiert werden. Sie werden im Rahmen Ihres Interviews von dem Konsularbeamten über die Genehmigung Ihrer Petition durch den Informationsdienst über Petitionen (Petition Information Management Service - PIMS) des Außenministeriums (Department of State) in Kenntnis gesetzt.

Sie müssen Ihre I-129-Belegnummer zu Ihrem Interview an der US-Botschaft bzw. dem US-Konsulat mitbringen, um die Genehmigung Ihrer Petition nachweisen zu können. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung einer Petition nicht automatisch die Ausstellung eines Visums zur Folge hat, wenn Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Visums gemäß US-Einwanderungsgesetz nicht erfüllen.

Weitere Informationen

Für nähere Informationen über Visa für religiöse Arbeiter, sehen Sie bitte die Internetseite des US-Außenministeriums (Department of State).

Quelle: Offizielle Websiten United States Government

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